FAQs - Fragen und Antworten
Die Registrierung als Mietinteressent erfolgt ausschließlich online über unsere Homepage unter folgenden Link:
https://www.wohnungsbau-stadt-moers.de/leistungen/wohnungsvermittlung
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail oder SMS.
Ihre Registrierung ist befristet und läuft in regelmäßigen Zyklen ab. Vor Ablauf werden Sie per E-Mail oder SMS automatisch informiert und haben die Möglichkeit, Ihre Anmeldung mit einem Klick auf den in der E-Mail enthaltenen Button „verlängern“ zu verlängern. Erfolgt keine Verlängerung, endet Ihre Registrierung automatisch, Ihre Daten werden gelöscht und Sie werden nicht weiter als Mietinteressent berücksichtigt.
Sobald eine für Sie geeignete Wohnung verfügbar ist, erhalten Sie von uns per E-Mail oder SMS ein Exposé. Sie können anschließend entscheiden, ob Sie Ihr Interesse an dem Angebot bekunden oder dieses ablehnen möchten.
Folgende Unterlagen benötigen wir
Einkommensnachweise / Jobcenterbescheinigung
- Schufa-Auskunft (Einwilligung)
- Kopie Personalausweis
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung / Vorvermieterbescheinigung
Der WBS ist die Voraussetzung, um eine öffentlich geförderte Wohnung, auch Sozialwohnung genannt, beziehen zu können.
Der Staat möchte mit dem Wohnberechtigungsschein Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum ermöglichen.
Der WBS ist in der Regel ein Jahr gültig.
Beantragung bei der Stadt Moers (Fachbereich Wohnen)
Für weitere Informationen, Formulare etc. verweisen wir Sie auf den folgenden Link:
https://www.moers.de/rathaus-politik/rathaus/dienstleistungen/wohnberechtigungsscheine
Wohngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die als Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen gedacht ist. Es soll dazu beitragen, dass sich einkommensschwache Haushalte angemessenen Wohnraum leisten können. Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum gezahlt.
Für weitere Informationen, Formulare etc. verweisen wir Sie auf den folgenden Link:
https://www.moers.de/rathaus-politik/rathaus/dienstleistungen/wohngeld-miet-und-lastenzuschuesse
Beim Einzug in eine neue Wohnung gibt es einige wichtige Dinge, die Mieter beachten sollten. Dazu gehören Behördengänge, wie die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, die Benachrichtigung von wichtigen Unternehmen und Vertragspartnern über die neue Adresse, sowie die Organisation der Strom- und ggf. Gasversorgung. Außerdem ist es ratsam, sich mit der Hausordnung vertraut zu machen und die Wohnung auf Schäden zu überprüfen, um diese im Übergabeprotokoll festzuhalten.
Wichtige To-Dos für Mieter beim Einzug:
- Behördengänge
- Ummeldung beim Einwohnermeldeamt: Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug muss die Ummeldung erfolgen.
- Adressänderungen mitteilen: Wichtige Behörden wie Versicherungen, Krankenkasse, Arbeitsstelle, Banken, Internet- und Telefonanbieter sowie die GEZ sollten über die neue Adresse informiert werden.
- Versorgung
- Strom- und Gasversorgung: Bei Bedarf ist ein Anbieterwechsel oder die Ummeldung der bestehenden Verträge erforderlich. (Hinweis: 24h!)
- Internetanschluss: Falls ein Umzug des Anschlusses nötig ist, sollte dies rechtzeitig organisiert werden.
- Wohnungsübergabe
- Übergabeprotokoll: Es ist wichtig, alle vorhandenen Mängel im Übergabeprotokoll festzuhalten.
- Mietkaution: Die pünktliche Überweisung der Mietkaution ist zu beachten.
- Dauerauftrag für Miete: Die Einrichtung eines Dauerauftrags für die Mietzahlung ist ratsam. (SEPA!)
- Sonstiges
- Hausordnung: Mit der Hausordnung sollte man sich vertraut machen.
- Versicherungen: Notwendige Versicherungen, wie eine Hausratversicherung, sollten abgeschlossen werden.
Richtiges Heizen und Lüften sorgt nicht nur für ein angenehmes Raumklima, sondern schützt auch Ihre Wohnung vor Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Hier finden Sie hilfreiche Tipps dazu:
Hier finden Sie einen Flyer zur Mülltrennung.
Das Mietrecht in Deutschland regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten, hauptsächlich in den §§ 535 bis 580a. Mieter haben dabei sowohl Rechte, die sie schützen, als auch Pflichten, die sie einhalten müssen. Hier sind die wesentlichen Rechte und Pflichten eines Mieters:
Rechte des Mieters:
- Recht auf Gebrauch der Mietsache (§ 535 BGB)
- Der Mieter hat das Recht, die Mietsache (z.B. Wohnung) zu nutzen und sie im vertraglich vereinbarten Rahmen zu bewohnen.
- Recht auf Instandsetzung (§ 536a BGB)
- Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Der Mieter kann verlangen, dass Mängel auf Kosten des Vermieters behoben werden, wenn diese nicht selbst verschuldet sind.
- Recht auf Kündigungsschutz (§ 573c BGB)
- Mieter genießen einen starken Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. bei Eigenbedarf, aber auch dann unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen und des Kündigungsschutzes).
- Recht auf Kautionsrückzahlung (§ 551 BGB)
- Der Mieter hat das Recht, nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution zurückzuerhalten, sofern keine Schäden und Zahlungsrückstände bestehen.
- Recht auf Datenschutz (§ 242 BGB)
- Der Vermieter darf personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der Mietvertragsdurchführung verwenden und muss den Datenschutz wahren.
Pflichten des Mieters:
- Zahlung der Miete (§ 535 BGB)
- Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete pünktlich und in voller Höhe zu zahlen. Eine verspätete Zahlung kann zu Mahnungen und rechtlichen Schritten führen.
- Sorgfaltspflicht (§ 546 BGB)
- Der Mieter muss die Mietsache sorgfältig behandeln und Schäden vermeiden. Wenn Schäden entstehen, muss er diese umgehend dem Vermieter melden und gegebenenfalls dafür aufkommen.
- Pflicht zur Durchführung kleinerer Reparaturen (§ 538 BGB)
- Es kann vertraglich vereinbart werden, dass der Mieter kleinere Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst übernimmt (Instandhaltungspflicht).
- Pflicht zur Rückgabe der Mietsache (§ 546 BGB)
- Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgeben, insbesondere muss er sie renoviert oder in einem Zustand übergeben, der die vereinbarte Nutzung weiterhin ermöglicht.
- Verbot der Veränderung der Mietsache ohne Zustimmung des Vermieters (§ 550 BGB)
- Der Mieter darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters keine baulichen Veränderungen an der Wohnung vornehmen, z.B. Wände einreißen oder Installationen ändern.
- Meldepflicht bei Schäden (§ 536c BGB)
- Tritt ein Schaden oder Mangel auf, muss der Mieter diesen dem Vermieter umgehend melden. Unterlässt er dies, kann er für die Folgen des Schadens haftbar gemacht werden.
- Pflicht zur Duldung von Besichtigungen (§ 555a BGB)
- Der Mieter muss Besichtigungen durch den Vermieter in angemessenem Rahmen dulden, beispielsweise bei Reparaturen, der Erstellung von Gutachten oder im Rahmen der Neuvermietung.
Ruhezeiten – Rücksichtnahme für ein gutes Miteinander
Ein respektvoller Umgang und gegenseitige Rücksichtnahme sind die Grundlage für ein angenehmes Wohnen in unserer Hausgemeinschaft. Dazu gehört auch, dass Ruhezeiten eingehalten werden, um die Erholung und das Wohlbefinden aller Mieter zu schützen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Einhaltung von Ruhezeiten ist im Mietrecht sowie in verschiedenen Landesverordnungen und kommunalen Satzungen geregelt. Darüber hinaus können in Ihrer Hausordnung weitergehende Regelungen festgelegt sein.
Typischerweise gelten folgende Ruhezeiten:
- Mittagsruhe: von 13:00 bis 15:00 Uhr
- Nachtruhe: von 22:00 bis 6:00 Uhr
- Ganztägige Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen
Während dieser Zeiten ist besondere Rücksichtnahme geboten. Vermeiden Sie bitte laute Hausarbeiten (z.B. Staubsaugen, Hämmern, Bohren), laute Musik oder andere lärmintensive Tätigkeiten.
Was bedeutet das konkret?
- Musik darf in Zimmerlautstärke gehört werden – auch tagsüber.
- Feiern sollten rechtzeitig angekündigt und in angemessenem Rahmen gehalten werden.
- Geräuschintensive Geräte wie Waschmaschinen oder Staubsauger sollten außerhalb der Ruhezeiten betrieben werden.
- Renovierungsarbeiten sind nur werktags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr erlaubt – außerhalb der Ruhezeiten.
Ihre Mitverantwortung
Bitte achten Sie nicht nur in Ihrer Wohnung, sondern auch in Gemeinschaftsbereichen wie Treppenhaus, Hof oder Garten auf die Einhaltung der Ruhezeiten. So tragen Sie dazu bei, dass sich alle Nachbarn wohlfühlen.
Kinderlärm sorgt in vielen Mehrfamilienhäusern für Konflikte. Die Geräusche spielender Kinder werden von Gerichten jedoch als normale Alltagsgeräusche eingestuft, die Nachbarn tolerieren müssen. Eine gute Idee ist es, wenn Eltern Rücksicht nehmen und darauf achten, dass der Nachwuchs die Nerven der Mitbewohner nicht über Gebühr strapaziert.
Eltern sind gehalten, die Lärmbelästigung durch ihre Kinder in den Ruhezeiten zwischen 22.00 und 06:00 bzw. 07:00 Uhr so gering wie möglich zu halten. Die geltenden ortsüblichen Ruhezeiten sind entweder durch die Gemeinde bestimmt oder in der Hausordnung bzw. dem Mietvertrag festgelegt. Je jünger die Kinder allerdings sind, desto mehr Nachsicht ist von den Nachbarn zu erwarten.
Bevor der Streit eskaliert, ist ein klärendes Gespräch ratsam. Unter Umständen wissen einige Eltern gar nicht, wie sehr das Trampeln ihrer Kinder eigentlich in der Nachbarwohnung zu hören ist. Kinderlose Mitbewohner sollten hingegen bedenken, dass der Lärm in den meisten Fällen altersgerecht ist.
Um für alle einen schönen Sommer zu garantieren, haben wir hier ein paar Tipps, die jeder im Sinne einer guten Nachbarschaft beherzigen sollte:
- Kein Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon – schon allein wegen der Feuergefahr
- Bei der Wahl des Grillplatzes bitte eine mögliche Geruchs- und Rauchbelästigung für die Nachbarn vermeiden
- Kein Lärm, vor allem nach 22.00 Uhr
- Informieren Sie Ihre Nachbarn über Gelegenheiten, zu denen es lauter werden könnte – oder laden Sie sie ggf. einfach mit ein
- Grillen Sie bitte nicht täglich, auch wenn das Wetter noch so schön ist
Grillen in der Wohnanlage – Was ist erlaubt, was ist zu beachten?
Gerade in den Sommermonaten erfreut sich das Grillen großer Beliebtheit. Doch in einer Wohnsiedlung oder einem Mehrfamilienhaus gilt es, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen und gewisse Regeln zu beachten. Hier informieren wir Sie über die wichtigsten mietrechtlichen Rahmenbedingungen rund ums Grillen.
Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten
Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten nicht automatisch verboten. Entscheidend sind jedoch:
- Hausordnung und Mietvertrag: Bitte prüfen Sie, ob in Ihrer Hausordnung oder Ihrem Mietvertrag Regelungen zum Grillen enthalten sind. In einigen Fällen kann das Grillen mit Holzkohle ausdrücklich untersagt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein (z.?B. nur mit Gas- oder Elektrogrill).
- Geruchs- und Rauchbelästigung: Unabhängig von der Grillart gilt: Das Grillen darf nicht zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarn durch Rauch, Qualm oder Gerüche führen (§ 906 BGB). Besonders Holzkohlegrills können in dicht bebauten Wohnanlagen problematisch sein.
Rücksichtnahme auf Nachbarn
In einer Hausgemeinschaft ist gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Bitte achten Sie daher auf:
- Die Häufigkeit des Grillens (gelegentliches Grillen ist meist hinzunehmen, regelmäßiges wöchentliches Grillen kann zu Problemen führen)
- Die Tageszeit (Grillen in den späten Abendstunden kann als Ruhestörung gewertet werden – beachten Sie die üblichen Ruhezeiten, z.?B. ab 22 Uhr)
- Den Standort des Grills (sicherer Abstand zu Fenstern, Balkonbrüstungen und brennbaren Materialien)
Sicherheit geht vor
Bitte beachten Sie beim Grillen folgende Sicherheitshinweise:
- Verwenden Sie den Grill nie unbeaufsichtigt
- Halten Sie einen Eimer Wasser oder Feuerlöscher bereit
- Achten Sie auf feuerfeste Unterlagen bei Balkongrills
- Lagern Sie keine Grillkohle oder leicht entzündliche Materialien auf dem Balkon
Gemeinsame Grillplätze
Wenn in Ihrer Wohnanlage ein gemeinschaftlicher Grillplatz vorhanden ist, empfehlen wir, diesen zu nutzen. Die Nutzung solcher Flächen fördert das Miteinander und vermeidet Konflikte. Bitte halten Sie auch dort die Nutzungsregeln ein und hinterlassen Sie den Platz sauber.
Fazit
Grillen ist erlaubt, solange niemand unzumutbar beeinträchtigt wird und die Regeln eingehalten werden. Gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der Hausordnung schaffen die Grundlage für ein gutes nachbarschaftliches Zusammenleben.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne an unser Team. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Haustierhaltung in unseren Mietwohnungen
Wir freuen uns, wenn unsere Mieter sich in ihrem Zuhause wohlfühlen – dazu gehört für viele auch ein tierischer Begleiter. Damit das Zusammenleben für alle Hausbewohner angenehm bleibt, möchten wir Sie über die Regelungen zur Haustierhaltung in unseren Mietobjekten informieren.
Kleintiere
Die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Meerschweinchen, Wellensittichen oder Zierfischen ist grundsätzlich erlaubt und bedarf keiner vorherigen Genehmigung – vorausgesetzt, es handelt sich um eine artgerechte Haltung und es entsteht keine Belästigung oder Gefährdung der Nachbarn.
Hunde und Katzen
Die Haltung von Hunden und Katzen ist genehmigungspflichtig. Bitte stellen Sie einen Antrag bei uns, bevor Sie ein entsprechendes Haustier anschaffen. Wir prüfen jeden Einzelfall sorgfältig unter Berücksichtigung der Wohnverhältnisse, der Tierart sowie der Rücksichtnahme auf andere Mieter.
Bitte beachten Sie:
- Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Rassen sind in unseren Objekten grundsätzlich nicht erlaubt.
- Tiere dürfen weder andere Hausbewohner noch das Mietobjekt gefährden oder erheblich stören (z.B. durch anhaltendes Bellen oder starke Geruchsbelästigung).
- Das Treppenhaus und gemeinschaftlich genutzte Bereiche sind sauber zu halten.
- Hunde sind auf dem Grundstück stets an der Leine zu führen.
Rücksichtnahme und Verantwortung
Wir setzen auf gegenseitige Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander. Daher bitten wir alle Tierhalter:
- auf Sauberkeit und Hygiene zu achten,
- Ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt in Gemeinschaftsflächen laufen zu lassen,
- Schäden am Mietobjekt oder auf dem Gelände zu vermeiden – andernfalls behalten wir uns vor, die Genehmigung zur Tierhaltung zu widerrufen.
Bei Fragen zur Haustierhaltung oder zur Beantragung einer Genehmigung wenden Sie sich bitte an unsere Hausverwaltung.
Fluchtwege in Mietwohnungen müssen jederzeit frei und uneingeschränkt nutzbar sein. Das bedeutet, dass Mieter keine Gegenstände, wie z.B. Fahrräder, Schuhregale, Kinderwagen, Rollatoren oder andere Gegenstände, in Fluchtwegen abstellen dürfen, die die Rettung im Notfall behindern könnten. Auch das Verschließen von Türen, die als Fluchtweg dienen, ist nicht erlaubt.
Wie kann ich Schäden oder Reparaturen in meiner Wohnung melden?
Um Schäden oder Reparaturen in Ihrer Wohnung schnell und unkompliziert zu melden, steht Ihnen unsere Reparatur-Hotline zur Verfügung:
0 800 30 30 818
Unsere Mitarbeiter\innen nehmen Ihre Meldung persönlich entgegen – schnell, freundlich und lösungsorientiert.
Alternativ können Sie Ihre Reparaturanfrage auch per E-Mail senden an:
reparaturmeldung@wohnungsbaumoers.de
Wann ist die Reparatur-Hotline erreichbar?
Unsere regulären Servicezeiten sind:
| Montag bis Donnerstag: | 08:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 – 13:00 Uhr |
Was tun bei einem Notfall außerhalb der Servicezeiten?
In dringenden Notfällen, wie z.B. bei einem Wasserrohrbruch, Stromausfall oder anderen erheblichen Schäden, erreichen Sie uns auch außerhalb der regulären Zeiten über die genannte Reparatur-Hotline. Wir sorgen dafür, dass schnell die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden.
Welche Schäden können gemeldet werden?
Über die Reparatur-Hotline oder per E-Mail können Sie uns unter anderem folgende Schadenmeldungen mitteilen:
* Undichtigkeiten an Wasserhähnen, Duschen oder Toiletten
* Verstopfungen in Küche oder Bad
* Schäden an Türen und Fenstern
* Heizkörper funktioniert nicht oder wird nicht warm
* Stromausfälle oder defekte Lichtschalter/Steckdosen
* Rollläden lassen sich nicht mehr bedienen
* Schäden an Bodenbelägen
* Defekte Gegensprechanlage oder Klingel
* Risse oder Feuchtigkeit an Wänden oder Decken
* Undichte Fenster oder Türen (Zugluft, Wassereintritt)
* Ratten und Ungeziefer
(Hinweis: Halten Sie Ihre Wohnung und den Keller sauber und ordentlich. Vermeiden Sie herumliegende Lebensmittelreste, die Ratten anlocken könnten.
Entsorgen Sie Müll regelmäßig und sicher. Vermeiden Sie die Ablagerung von Müll in der Nähe von Kellerräumen oder dem Garten).
Tipp: Bitte halten Sie bei Ihrer Meldung möglichst genaue Informationen zum Schaden bereit (z.B. Ort in der Wohnung, Art des Schadens, seit wann besteht das Problem). Das hilft uns, schnell und zielgerichtet zu handeln.
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht im Mietverhältnis?
Die Verkehrssicherungspflicht beschreibt die gesetzliche Pflicht, dafür zu sorgen, dass von einer Immobilie keine Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen. Ziel ist es, Unfälle und Schäden zu vermeiden. Diese Pflicht betrifft sowohl den Vermieter als auch – in bestimmten Fällen – den Mieter.
Wer ist für die Verkehrssicherheit des Gebäudes zuständig?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit beim Vermieter bzw. beim Eigentümer des Gebäudes. Das umfasst z.B.:
- Kontrolle und Instandhaltung von Gehwegen, Treppenhäusern, Geländern und Beleuchtung
-Schneeräumung und Streupflicht im Winter (sofern nicht per Mietvertrag auf den Mieter übertragen)
-Beseitigung von Gefahrenquellen wie lose Dachziegel oder beschädigte Geh- / Zuwege
Was muss ich als Mieter zur Verkehrssicherheit beitragen?
Mieter sind verpflichtet, ihre gemieteten Räume und zugewiesenen Bereiche (z.B. Balkone, Kellerabteile) so zu nutzen, dass keine Gefährdung für Dritte entsteht. Darüber hinaus sind Mieter zur Mitwirkung verpflichtet, z.?B. durch:
- Meldung von Schäden oder Mängeln, die ein Risiko darstellen (z.B. defekte Beleuchtung im Treppenhaus)
- Einhaltung der Hausordnung (z.B. freihalten von Fluchtwegen)
- Erfüllung übertragener Pflichten, wie z.B. Winterdienst
Was passiert, wenn ich als Mieter einen Mangel nicht melde?
Wird ein sicherheitsrelevanter Mangel nicht gemeldet und es kommt dadurch zu einem Schaden oder Unfall, kann der Mieter haftbar gemacht werden – insbesondere, wenn er den Mangel erkannt hat oder hätte, erkennen müssen. Im Zweifel ist es besser, frühzeitig Bescheid zu geben.
Wie kann ich einen sicherheitsrelevanten Mangel melden?
Bitte informieren Sie uns umgehend über unser Kundenportal, per E-Mail oder telefonisch. Eine schnelle Meldung hilft, Gefahren zu vermeiden und Folgeschäden zu verhindern.
Tipp:
Verkehrssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung. Helfen Sie mit, unsere Wohnanlagen sicher zu halten, indem Sie Auffälligkeiten frühzeitig melden und Ihre Mitwirkungspflichten ernst nehmen.
Die Hausratversicherung schützt den Hausrat (alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung), während die Wohngebäudeversicherung das Gebäude selbst und fest damit verbundene Teile absichert. Kurz gesagt: Hausratversicherung = alles, was man bei einem Umzug mitnehmen könnte; Gebäudeversicherung = das Haus und alles, was fest damit verbunden ist.
Die Hausratversicherung kommt für Schäden an Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus entstehen können.
Die Wohngebäudeversicherung hingegen deckt Schäden am Gebäude selbst ab, wie beispielsweise durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel oder auch Elementargefahren (z.B. Überschwemmung, falls mitversichert). Sie schützt auch fest mit dem Gebäude verbundene Teile wie Wände, Dach, Fenster, Türen, Heizungsanlagen, usw.
