Mietkaution

Zinsen für die von Ihnen eingezahlten Mietkautionen - Zinsbescheinigung

Die Mietkautionen werden - entsprechend der gesetzlichen Vorschriften - getrennt vom Vermögen des Vermieters für jeden Mieter auf separaten Einzelkonten sicher und verzinslich angelegt.

Zum Jahreswechsel werden von den erzielten Zinsen Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt.

Diese Beiträge können Sie jedoch in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Steuerbescheinigung

Wenn Sie eine entsprechende Steuerbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Anne Prinz-Schürmann
Tel.: 0 28 41 / 91 70 - 329
E-Mail: anne.prinzschuermann@wohnungsbau-moers.de

Sobald wir die Steuerbescheinigung erhalten - voraussichtlich ab dem 15.02. des nachfolgenden Jahres - werden wir Ihnen diese selbstverständlich bei Bedarf zeitnah zukommen lassen.